Unkrautvernichtung im Kleingarten – Was ist erlaubt, was verboten?

Mit dem Frühling und Sommer beginnt auch die Zeit, in der das Unkraut besonders schnell wächst. Viele möchten schnell und effektiv handeln – doch nicht alles, was möglich scheint, ist auch erlaubt. Als Kleingartenverein ist es uns wichtig, über geltende Vorschriften zur Unkrautbekämpfung zu informieren und zu umweltverträglichen Methoden zu motivieren.

1. Verbot des Einsatzes von Herbiziden auf befestigten Flächen

Laut §12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) ist der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln (Herbiziden) auf sogenannten nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, z. B.:

  • auf Wegen,
  • Terrassen,
  • Zufahrten,
  • oder Plätzen
    grundsätzlich verboten, auch im eigenen Garten. Selbst Mittel aus dem Baumarkt, die für den privaten Gebrauch zugelassen sind, dürfen dort nicht eingesetzt werden.

2. Zulassungspflichtige Pflanzenschutzmittel

Falls Unkrautvernichtungsmittel im Beet verwendet werden sollen, dürfen ausschließlich Mittel mit entsprechender Zulassung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) genutzt werden. Die Mittel müssen für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sein. Die Anwendung darf nur nach Gebrauchsanweisung erfolgen.

Achtung: Essig, Salz oder chlorhaltige Mittel gelten nicht als zugelassene Pflanzenschutzmittel und dürfen ebenfalls nicht zur Unkrautvernichtung eingesetzt werden – auch nicht auf Wegen. Ihre Anwendung kann zu Umweltschäden führen und wird als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet (§ 3 PflSchG).

3. Umweltfreundliche Alternativen

Wir empfehlen, zur Unkrautbekämpfung auf folgende umweltfreundliche und gesetzeskonforme Methoden zurückzugreifen:

  • Mechanische Entfernung: Jäten per Hand oder mit Unkrautstechern.
  • Mulchen: Das Abdecken von Bodenflächen mit Rindenmulch, Rasenschnitt oder ähnlichem hemmt das Wachstum von Unkraut.
  • Abflammen: Bei Wegen mit Vorsicht einsetzbar, jedoch nicht bei Trockenheit oder in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien.
  • Unkrautvlies: Für Beete oder unter Kieswegen eine gute Präventionsmaßnahme.

4. Was droht bei Verstößen?

Wer gegen das Pflanzenschutzgesetz verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. Darüber hinaus gefährdet der Einsatz nicht zugelassener Mittel die Gesundheit, das Grundwasser und das ökologische Gleichgewicht im Garten.


Unser Appell

Bitte denkt daran: Kleingärten sind nicht nur Orte der Erholung, sondern auch Lebensräume für viele Pflanzen und Tiere. Eine nachhaltige Gartenpflege schützt unsere Umwelt und erhält die natürliche Vielfalt. Bei Fragen zur richtigen Unkrautbekämpfung steht euch der Vorstand gerne zur Verfügung.

Gemeinsam für einen umweltfreundlichen Kleingarten!

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