Liebe Gartenfreunde,
die heißen Sommertage machen eine kleine Abkühlung im eigenen Garten besonders verlockend. Doch bitte beachtet dabei die Gartenordnung der Stadt Mönchengladbach, die für alle Kleingärten verbindlich ist.
🔹 Pools sind nur eingeschränkt erlaubt!
Laut den geltenden Vorschriften dürfen Planschbecken und Aufstellpools nur eine maximale Größe von 3 m² Wasserfläche und maximal 60 cm Höhe haben. Große Pools, die dauerhaft aufgestellt oder mit Frischwasser befüllt werden, sind nicht zulässig – weder aus ökologischen Gründen noch wegen des Wasserverbrauchs.
🔹 Warum diese Regelung?
Die Kleingartenanlagen sind Teil des öffentlichen Grüns und dienen in erster Linie der kleingärtnerischen Nutzung. Großpools widersprechen dieser Nutzung und können zudem den Wasserhaushalt belasten – gerade bei anhaltender Trockenheit und hohen Temperaturen.
🌬️ Tipp zur Abkühlung:
- Kleine Planschbecken für Kinder sind erlaubt und können bei Bedarf befüllt werden.
- Eine solarbetriebene Gartendusche ist eine umweltfreundliche Alternative.
- Auch ein schattiger Sitzplatz, ein nasses Handtuch im Nacken oder ein Fußbad im Eimer sorgen für schnelle Erfrischung.
- Vergesst nicht, regelmäßig zu trinken und euch vor direkter Sonne zu schützen!
- Für diejenigen mit einem Gefrierschrank: Einfaches Wassereis sorgt auch bei schwitziger Gartenarbeit für eine schnelle Erfrischung.
Wir bitten um Verständnis und Rücksichtnahme, damit alle Gartenfreunde den Sommer gleichermaßen genießen können – im Einklang mit der Natur und den gemeinsamen Regeln.
Bleibt cool und genießt die Gartensaison! 🌼
Euer Vorstand