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  • Hinweis zur Gartenordnung: Pools und Abkühlung im Sommer

    Hinweis zur Gartenordnung: Pools und Abkühlung im Sommer

    Liebe Gartenfreunde,

    die heißen Sommertage machen eine kleine Abkühlung im eigenen Garten besonders verlockend. Doch bitte beachtet dabei die Gartenordnung der Stadt Mönchengladbach, die für alle Kleingärten verbindlich ist.

    🔹 Pools sind nur eingeschränkt erlaubt!
    Laut den geltenden Vorschriften dürfen Planschbecken und Aufstellpools nur eine maximale Größe von 3 m² Wasserfläche und maximal 60 cm Höhe haben. Große Pools, die dauerhaft aufgestellt oder mit Frischwasser befüllt werden, sind nicht zulässig – weder aus ökologischen Gründen noch wegen des Wasserverbrauchs.

    🔹 Warum diese Regelung?
    Die Kleingartenanlagen sind Teil des öffentlichen Grüns und dienen in erster Linie der kleingärtnerischen Nutzung. Großpools widersprechen dieser Nutzung und können zudem den Wasserhaushalt belasten – gerade bei anhaltender Trockenheit und hohen Temperaturen.

    🌬️ Tipp zur Abkühlung:

    • Kleine Planschbecken für Kinder sind erlaubt und können bei Bedarf befüllt werden.
    • Eine solarbetriebene Gartendusche ist eine umweltfreundliche Alternative.
    • Auch ein schattiger Sitzplatz, ein nasses Handtuch im Nacken oder ein Fußbad im Eimer sorgen für schnelle Erfrischung.
    • Vergesst nicht, regelmäßig zu trinken und euch vor direkter Sonne zu schützen!
    • Für diejenigen mit einem Gefrierschrank: Einfaches Wassereis sorgt auch bei schwitziger Gartenarbeit für eine schnelle Erfrischung.

    Wir bitten um Verständnis und Rücksichtnahme, damit alle Gartenfreunde den Sommer gleichermaßen genießen können – im Einklang mit der Natur und den gemeinsamen Regeln.

    Bleibt cool und genießt die Gartensaison! 🌼

    Euer Vorstand

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