Gesetze

Bundesweite Regelungen

Bundeskleingartengesetz (BKleingG)

Das Bundeskleingartengesetz regelt die Nutzung von Kleingärten, insbesondere in Pachtverhältnissen. Es definiert unter anderem:

  • Die zulässige Größe eines Kleingartens (max. 400 m²)
  • Die erlaubte Bebauung (Lauben mit maximal 24 m² Grundfläche)
  • Die gemeinnützige Nutzung und die Pachtzinsbegrenzung

Weitere Informationen: Bundeskleingartengesetz

Landesrechtliche Vorschriften für NRW

In Nordrhein-Westfalen gelten zusätzlich folgende Vorschriften für Kleingartenanlagen:

  • Die Kleingarten- und Freizeitverordnung NRW
  • Landesnaturschutzgesetz NRW, insbesondere zu Bepflanzung und Artenschutz
  • Bauordnung NRW für feste Bauten innerhalb von Kleingartenanlagen

Weitere Informationen: Gesetz- und Verordnungsblatt NRW

Regelungen für Mönchengladbach

Weitere wichtige Regelungen

  • Mietrechtliche Aspekte: Pachtverträge für Kleingärten unterliegen bestimmten Kündigungsfristen und Regelungen.
  • Naturschutzrecht: Der Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln ist durch Umweltauflagen begrenzt.
  • Lärmschutzverordnung: Ruhezeiten müssen eingehalten werden, insbesondere für motorisierte Gartengeräte.
Translate »