Befahren der Anlage

Regelung zum Befahren der Kleingartenanlage

Das Befahren unserer Kleingartenanlage mit privaten Fahrzeugen ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Anlage ist als öffentliche Grünfläche ausgewiesen und wird intensiv von unseren Mitgliedern und Besuchern genutzt, insbesondere von Familien mit Kindern, die dort spielen und sich frei bewegen. Das Befahren der Anlage könnte daher ein Sicherheitsrisiko darstellen, da Kinder oder andere Personen auf den Wegen unterwegs sind und bei Fahrzeugverkehr gefährdet werden könnten.

Für die Anreise stehen kostenlose Parkmöglichkeiten an der Landscheidung zur Verfügung. Wir bitten alle Mitglieder und Besucher, diese Parkplätze zu nutzen und auf das Befahren der Gartenanlage zu verzichten, auch wenn das Zufahrtstor einmal offen stehen sollte.

In Ausnahmefällen – etwa bei der Anlieferung sperriger Güter oder beim Abtransport größerer Mengen an Abfall – kann eine Genehmigung nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand erteilt werden. Eine solche Genehmigung ist aber mindestens zwei Tage im Voraus zu beantragen. Hierfür kann gerne unser Kontaktformular genutzt werden.

Bitte beachten Sie: An Sonn- und Feiertagen ist das Befahren der Anlage strikt untersagt, um die Ruhe und Sicherheit aller Mitglieder zu gewährleisten.

Eure Rücksichtnahme trägt dazu bei, die Grünfläche als sicheren, ruhigen Erholungsraum zu bewahren.

Anfrage Befahrgenehmigung

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z.B. 10.03.2024 von 8:00 bis 15:00 Uhr
Sicherheitshinweis
Allgemeiner Hinweis
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